Seitenbereiche

Steuernews für Mandanten
Pkw-Überlassung an den Ehegatten

/news_mandanten/

Der Fall

Ein IT-Fachberater hat seine Ehefrau als Bürokraft für € 400,00/Monat eingestellt. In diesem „Gehalt“ war die Firmenwagennutzung eingeschlossen. Die Arbeitszeit sollte sich nach dem Arbeitsanfall richten. Demnach war eine feste Stundenzahl nicht vereinbart. Darüber hinaus wollte der IT-Berater auch Beiträge für eine Pensionskasse geltend machen. Das Finanzamt erkannte den Arbeitsvertrag nicht an und bekam Rückenwind vom Finanzgericht Münster.

Fremdvergleich

Ein solcher Arbeitsvertrag hält in den Augen der Richter einem Fremdvergleich nicht stand (FG Münster, Urteil vom 20.11.2018, 2 K 156/18). Schädlich war einmal die Abrede über die Arbeitszeit. Einerseits wurde kein Stundenkontingent vereinbart. Andererseits sollten Überstunden durch Freizeit abgegolten werden. Auch die Nutzung eines Firmenwagens bei reiner Tätigkeit als Bürokraft war den Richtern suspekt.

Anhängiges Verfahren

Zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ist unter dem Az. X R 44/17 beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Revisionsverfahren zur Absetzbarkeit der Kosten für den Dienstwagen eines geringfügig beschäftigten Ehegatten anhängig.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: maho - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Sehr geehrte Mandantschaft,

unsere Kanzlei ist in der Zeit von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 06. Januar 2025 geschlossen.

Ab Dienstag, den 07. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

In dringenden Fällen erreichen Sie Frau Julia Graml oder Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Rumpler unter folgenden E-Mail-Adressen:

julia.gramlstb@ambergtax.de

thomas.rumpler@ambergtax.de

Das gesamte Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, erholsame Weihnachtsfeiertage mit Ihren Lieben und einen gesunden Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und verbleiben mit weihnachtlichen Grüßen!

OK