Seitenbereiche

Steuernews für Mandanten
Neue Lohnsteuer-Hinweise

/news_mandanten/

Lohnsteuer-Hinweise

Das Bundesfinanzministerium/BMF hat im April 2024 die von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossenen Lohnsteuer-Hinweise 2024/LStH 2024 im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2024 veröffentlicht. Wie bei den Lohnsteuer-Richtlinien handelt es sich bei den Hinweisen um ein für die Finanzverwaltung verbindliches Regelwerk. Steuerpflichtige können hieraus Hinweise entnehmen, wie die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen verfahren wird.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

In den Hinweisen H 3.15 LStH 2024 zum Deutschland-Ticket stellt die Finanzverwaltung klar, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz/EStG auch im Fall eines von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber übernommenen kostenpflichtigen Upgrades für die Nutzung der 1. Klasse, für die Fahrradmitnahme oder für die Fahrberechtigung in bestimmten Fernzügen gilt. In den Hinweisen H 3.37 LStH 2024 äußert sich die Finanzverwaltung zum steuerfreien Zubehör im Zusammenhang mit der Überlassung von Fahrrädern bzw. E-Fahrrädern. Arbeitgeber können u. a. Navigationsgeräte als lohnsteuerfreies Zubehör ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Bike zur Verfügung stellen. Nicht von der Lohnsteuerfreiheit erfasst sind u. a. Fahrradkleidung, Helme, Fahrradkörbe oder Satteltaschen.

In H 3.45 LStH 2024 billigt die Finanzverwaltung das vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 23.11.2022 VI R 50/20) abgesegnete Gestaltungsmodell, wonach die Erstattung von Telefonkosten für den vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag steuerfrei ist, wenn der Arbeitgeber das Handy vom Arbeitnehmer erwirbt und es diesem zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: ipuwadol - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.