Seitenbereiche

Steuernews für Mandanten
Keine Steuerpflicht für Abfindungszahlungen an Mieter zur vorzeitigen Aufgabe des Mietrechts

/news_mandanten/

Mieterabfindung

Das Finanzgericht/FG München hat mit Beschluss vom 24.7.2024 (12 V 1200/24) entschieden, dass Abfindungszahlungen einer Vermieterin bzw. eines Vermieters an die Wohnungsmieterinnen und -mieter für die vorzeitige Aufgabe eines vertraglichen Mietverhältnisses keine steuerpflichtigen Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz/EStG sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung im Aufhebungsvertrag anders bezeichnet ist, beispielsweise – wie im entschiedenen Fall – als „Umzugskostenhilfe“.

Sonstige Einkünfte

§ 22 Nr. 3 EStG stellt eine Auffangvorschrift dar und erfasst alle sonstigen Einkünfte, die nicht unter die übrigen sechs Einkunftsarten fallen, wie z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen usw. Das Finanzamt wollte die als Umzugskostenhilfe deklarierten Abstandszahlungen (im Streitfall € 100.000,00) als sonstige Einkünfte i. S. dieser Vorschrift der Einkommensteuer unterwerfen.

Fazit

Der rechtskräftige Beschluss steht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 14.9.1999, IX R 89/95). Generell gilt, dass Entschädigungszahlungen für die Aufgabe eines Vermögenswertes eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung darstellen. Denn der Mieter muss für eine Neuvermietung mit im Regelfall höherem Mietzins auch höhere Aufwendungen in Kauf nehmen.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: pikselstock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Sehr geehrte Mandantschaft,

unsere Kanzlei ist in der Zeit von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 06. Januar 2025 geschlossen.

Ab Dienstag, den 07. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

In dringenden Fällen erreichen Sie Frau Julia Graml oder Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Rumpler unter folgenden E-Mail-Adressen:

julia.gramlstb@ambergtax.de

thomas.rumpler@ambergtax.de

Das gesamte Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, erholsame Weihnachtsfeiertage mit Ihren Lieben und einen gesunden Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und verbleiben mit weihnachtlichen Grüßen!

OK