Seitenbereiche

Steuernews für Landwirtschaft
Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen

/news_landwirtschaft/

Keine landwirtschaftliche Dienstleistung

Speiseabfälle

Ein Landwirt holte mehrere Jahre aus Restaurants und Großküchen Speiseabfälle ab, um diese an seine Schweine zu verfüttern. Das Finanzamt war der Meinung, die Abholungs- und Entsorgungsleistungen wären keine landwirtschaftliche Dienstleistung. Demzufolge könnte für die umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung auch nicht die Durchschnittssatzbesteuerung für die Umsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Anwendung finden.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof gab der Finanzverwaltung recht. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der Durchschnittssatzbesteuerung auf die von dem Landwirt durchgeführte Entsorgung von in Restaurants und Großküchen anfallenden Speiseabfällen wäre mit der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht vereinbar. Nach Ansicht des Gerichts ergibt sich dies bereits daraus, dass die Entsorgung von Speiseresten in der Liste der landwirtschaftlichen Dienstleistungen nicht ausdrücklich aufgeführt ist. (Urt. v. 24.1.2013 V R 34/11).

Fazit

Ein Landwirt muss für Entsorgungsleistungen gegenüber Gaststätten gesonderte Umsatzsteuer nach dem Regelsatz verrechnen. Als Bemessungsgrundlage hat das Finanzamt in dem Streitfall neben den Geldzahlungen der Restaurants und Großküchen zusätzlich den Wert der Speiseabfälle einbezogen. Ob dies rechtmäßig war, das heißt ob der Wert der Speiseabfälle neben der vom Landwirt berechneten Abholpauschale Bestandteil der Bemessungsgrundlage ist, hat der BFH allerdings offen gelassen.

Stand: 20. November 2013

Bild: alephnull - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.