Seitenbereiche

Steuernews für Landwirtschaft
Entschädigungszahlungen für Stromleitungen

/news_landwirtschaft/

Stromnetzausbau

Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Grundstücken die Errichtung von Strommasten für Überspannungsleitungen zulassen oder einer Verlegung von Erdkabel zustimmen, erhalten hierfür Entschädigungszahlungen. Darüber hinaus wird für schnelle Zustimmung ein Beschleunigungszuschlag angeboten.

Steuerliche Behandlung

Die Finanzverwaltung hat zur bilanz-steuerlichen Behandlung bzw. Verbuchung solcher Zahlungen in Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wie folgt Stellung genommen (vgl. Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein 23.5.2023, VI 309 - 2134 - 080):

Bilanzierende Landwirte

Bilanzierende Landwirte haben für Entschädigungszahlung und Beschleunigungszuschlag (beide Zahlungen sind einheitlich zu behandeln) in ihrer Bilanz einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Mittels eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Sofern kein Entschädigungszeitraum vereinbart wurde, ist von einem Mindestzeitraum von 25 Jahren auszugehen.

Einnahmen-Überschussrechner

Nicht bilanzierungspflichtige Landwirte, die ihren Gewinn mittel Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können die Entschädigungsleistungen inklusive des Beschleunigungszuschlags auf einen Mindestzeitraum von 25 Jahren verteilen (Wahlrecht, § 11 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG ermitteln, können wie bei einer Einnahmen-Überschussrechnung verfahren. Denn für Sondergewinne gelten die Grundsätze für eine Einnahmen-Überschussrechnung entsprechend (§ 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG).

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

! Wichtige Information !

aufgrund einer Umstellung unserer gesamten Telefonanlage können Sie uns am

Donnerstag, den 17.10.2024 und am Freitag, den 18.10.2024

telefonisch leider nicht erreichen.

In dringenden Fällen können Sie uns gerne eine E-Mail an die Ihnen bekannte E-Mailadresse senden.

Diese lautet: info@ambergtax.de

Ab Montag, den 21.10.2024 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Ihre Steuerkanzlei

AMBERGTAX

DIE STEUERBERATER

 

 

OK