Kiesgrubenverpachtung
Land- und Forstwirte verpachten nicht selten Teile ihrer landwirtschaftlichen Flächen zur Ausbeutung eines Kiesvorkommens an Unternehmer. Im Streitfall verpachtete ein Landwirt eine Teil-Landwirtschaftsfläche über einen Zeitraum von längstens 30 Jahren zum Abbau von Kies und Sand. Das Finanzamt änderte daraufhin die Grundstücksart des Kiesgrubengrundstücks vom landwirtschaftlichen Grundstück zum unbebauten Grundstück und führte eine entsprechende Wertfortschreibung durch.
BFH-Entscheidung
Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der separaten Bewertung. Eine von einem Landwirt verpachtete Kiesgrube zählt weiterhin zum Landwirtschaftsbetrieb, sofern eine Rekultivierung und Rückführung in eine Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist. Auf die Zeitdauer der Verpachtung (im Streitfall 30 Jahre) kommt es dabei nicht an (Urteil vom 22.7.2020, II R 28/18).
Stand: 07. Juni 2021