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Steuernews für Landwirtschaft
Beitragssätze 2025 für die Alterssicherung der Landwirte

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Bundeseinheitliche Beiträge

Seit dem 1.7.2024 gelten in der Alterssicherung für Landwirtinnen und Landwirte einheitliche Beiträge für West- und Ostdeutschland. Eine Unterscheidung in der Beitragshöhe zwischen Deutschland West und Ost gibt es damit in 2025 nicht mehr.

Beitragshöhe 2025

Die maßgeblichen Jahresbeiträge für 2025 wurden durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die allgemeine Beitragshöhe beläuft sich bundeseinheitlich auf € 312,00. Das ist gegenüber 2024 eine Steigerung von € 11,00 pro Monat (Beitrag 2024 seit 1.7.2024 bundeseinheitlich € 301,00). Der Beitragssatz gilt für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte. Mitarbeitende Familienangehörige zahlen einen monatlichen Beitragssatz von € 156,00.

Zuschussbeträge 2025

Landwirtinnen und Landwirte erhalten bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen auf Antrag Zuschussbeträge zu den Beitragszahlungen zur Alterskasse. Die Höhe des Beitragszuschusses ist an die Höhe des zu zahlenden Beitrags gekoppelt. Die Berechnungsformel ist gesetzlich festgelegt. Der maximale Zuschussbetrag für 2025 beträgt monatlich € 187,00 und wird bis zu einem Jahreseinkommen von nicht mehr als € 13.482,00 gezahlt. Maßgeblich ist dabei das Jahreseinkommen des Landwirts und des nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners. Mit dem neuen Grundsteuerrecht zum 1.1.2025 änderte sich die Ermittlung der Höhe des Arbeitseinkommens für die Zuschussberechnung. Maßgeblich für 2025 ist, ob eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer besteht oder nicht. Landwirte mit einem Jahreseinkommen von (mit dem Ehegatten/Lebenspartner zusammen) mehr als € 26.500,00 erhalten keinen Beitragszuschuss.

Rentenwert

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung beträgt ab dem 1.1.2025 bundeseinheitlich € 18,15.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Alterssicherung der Landwirte sowie zu den gestaffelten Jahreseinkommensgrenzen für die Beitragszuschüsse können unter dem Link https://www.svlfg.de/versicherte-personen-alterskasse abgerufen werden.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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