Seitenbereiche

Steuernews für Landwirtschaft
Entsorgung von Speiseabfällen keine Landwirtschaft

/news_landwirtschaft/

Durchschnittssatzbesteuerung

Für im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführte Umsätze, die der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen festgesetzt. Die Durchschnittssätze betragen zwischen 5,5 % und 19 %. Der Vorsteuerabzug wird entsprechend berechnet. Ein Vorsteuerabzug in tatsächlicher Höhe entfällt, was vorteilhaft ist, wenn der Landwirt keine oder fast keine Eingangsumsätze tätigen muss.

Sachverhalt

So war es auch in dem betreffenden Fall. Ein Schweinemäster hatte die Umsatzsteuer für seinen Betrieb nach Durchschnittssätzen berechnet. Daneben hatte er Umsätze aus der Entsorgung von Speiseresten aus Großküchen erzielt. Das Finanzamt versagte hier den pauschalen Vorsteuerabzug und unterwarf diese Umsätze der Regelbesteuerung. Das Finanzgericht Münster schloss sich dem an.

Entscheidungskriterien

Die Richter sahen in der Abholung und Entsorgung der Speiseabfälle eine sonstige Leistung, die der Landwirt an die Restaurants und Großküchen erbracht hat. Entsorgungsleistungen wie im vorliegen Fall würden nicht „normalerweise zur landwirtschaftlichen Erzeugung“ beitragen, was Voraussetzung für eine Durchschnittssatzbesteuerung ist (Urteil v. 19.10.2011 5 K 4749/09 U).

Stand: 16. Februar 2013

Bild: JMBFoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.