Seitenbereiche

Steuernews für Ärzte
Fahrtenbuch eines Arztes

/news_aerzte/

Fahrtenbuch

Die Führung eines Fahrtenbuches ermöglicht es dem Arzt/der Ärztin, die Privatnutzung des der Praxis zugeordneten PKWs nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu versteuern. Die Fahrtenbuchmethode ist im Regelfall günstiger als die Pauschalmethode. Die formellen Anforderungen an die Führung eines Fahrtenbuches sind allerdings genau festgelegt. So verlangt das Finanzamt das Datum einer jeden Fahrt, den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, Angaben über Reiseziel und Reisezweck und vor allem die Angabe der aufgesuchten Personen. Bei Umwegen ist auch die Reiseroute aufzuzeichnen.

Ärztliche Schweigepflicht

Ein selbstständiger Internist hatte auf seine Praxis einen Mercedes 320 als auch einen Porsche Carrera laufen. Einen Privatnutzungsanteil für die beiden PKW setzte er nicht an. Er berief sich hierbei u.a. auf seine ärztliche Schweigepflicht.

FG Urteil

Das FG Niedersachsen wies die Klage des Arztes ab mit der Begründung, dass berufliche Verschwiegenheitspflichten nicht dazu berechtigen, im Fahrtenbuch auf die notwendigen Angaben zu verzichten (Urt. v.12.4.11, Az.: 12 K 122/10).

Hinweis

Das Gericht merkte jedoch an, dass hinsichtlich des Reisezwecks z. B. die Angabe „Mandantenbesuch“, „Patientenbesuch“ oder eine vergleichbare Angabe genüge, wenn Name und Adresse der aufgesuchten Person in einem getrennt zu führenden Verzeichnis festgehalten werden.

Stand: 12. November 2012

Bild: mangostock - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Sehr geehrte Mandantschaft,

unsere Kanzlei ist in der Zeit von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 06. Januar 2025 geschlossen.

Ab Dienstag, den 07. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

In dringenden Fällen erreichen Sie Frau Julia Graml oder Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Rumpler unter folgenden E-Mail-Adressen:

julia.gramlstb@ambergtax.de

thomas.rumpler@ambergtax.de

Das gesamte Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, erholsame Weihnachtsfeiertage mit Ihren Lieben und einen gesunden Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und verbleiben mit weihnachtlichen Grüßen!

OK