Seitenbereiche

Steuernews für Ärzte
Steuerliche Behandlung operativer Fettentfernung

/news_aerzte/

Steuerabzug der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

Fettabsaugung (Liposuktion)

Im Streitfall hatte das FG Baden-Württemberg den Abzug der Kosten für eine Liposuktion als außergewöhnliche Belastung zu entscheiden (Urt. v. 04.02.2013, 10 K 542/12). Das FG verneinte den Steuerabzug mangels nachgewiesener medizinischer Indikation. Letztere wäre durch ein amtsärztliches Gutachten nachzuweisen. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 51/13).

Entfernung überstehender Fettgewebe

Zugunsten der Klägerin entschied hingegen das Finanzgericht Schleswig Holstein (Urt. v. 14.08.2013, 5 K 238/12). Im Streitfall wurde der Klägerin ein Lip-/Lymphödem beider Beine diagnostiziert. Die Finanzrichter sahen eine zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung berechtigende Krankheit bei Vorliegen eines anormalen Zustands, der Störungen oder Behinderungen in der Ausübung normaler körperlicher Funktionen hervorruft, als gegeben. Liegt dieser Fall vor und entscheidet sich der Patient für ein medizinisch indiziertes Verfahren, steht ihm der Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung über die zumutbare Eigenbelastung hinaus zu.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: Tobilander - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.