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Januar 2025
Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?

Steuernews-TV Januar 2025

Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?

Neues Jahr, neue Sachbezugswerte: Ab Januar 2025 gelten die angepassten Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft. Alles zu den neuen Sachbezugswerten für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie zur freien oder vergünstigten Unterbringung von Arbeitnehmenden erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.

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Sachbezugswerte 2025 – Was ändert sich?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Sachbezugswerte für 2025 veröffentlicht – folgend erhalten Sie einen kurzen Überblick: Ab dem 1. Januar 2025 liegt der monatliche Sachbezugswert für vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten bei 333 Euro. Das heißt: Für ein Frühstück sind pro Tag 2,30 Euro anzusetzen (monatlich: € 69,00). Ein Mittag- oder Abendessen liegt jeweils bei 4,40 Euro (monatlich: € 132,00) – zusammengerechnet liegt der Wert für die tägliche Verpflegung also bei 11,10 Euro.

Auch bei der Unterkunft gibt es Anpassungen: Der Sachbezugswert für freie oder vergünstigte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt seit Jahresbeginn 282 Euro pro Monat (kalendertäglich € 9,40). Dies gilt für volljährige Arbeitnehmende und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegt sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.

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Sehr geehrte Mandantschaft,

unsere Kanzlei ist in der Zeit von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 06. Januar 2025 geschlossen.

Ab Dienstag, den 07. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

In dringenden Fällen erreichen Sie Frau Julia Graml oder Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Rumpler unter folgenden E-Mail-Adressen:

julia.gramlstb@ambergtax.de

thomas.rumpler@ambergtax.de

Das gesamte Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, erholsame Weihnachtsfeiertage mit Ihren Lieben und einen gesunden Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und verbleiben mit weihnachtlichen Grüßen!

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